Versicherungsgeflüster-Podcast

VGP-135 Krankenhaus-Zusatzversicherung


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Die

Krankenhauszusatzversicherung oder auch stationäre Zusatzversicherung bietet
die Möglichkeit für gesetzliche Krankenversicherte ihren Status im Krankenhaus
auf das Niveau eines Privatpatienten zu heben.

Kassenpatienten

erhalten lediglich die sog. Regelversorgung, sprich Unterbringung im
Mehrbettzimmer und Behandlung durch den zuständigen Stationsarzt. Auch ist aus
Kostengründen ein räumlich möglichst naheliegendes Vertragskrankenhaus der GKV
festgeschrieben. Zudem wird eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag (maximiert auf
28 Tage) fällig.

Die Klinik darf die

Versorgung nur mithilfe von sog. Fallpauschalen abrechnen. D.h. das Krankenhaus
kann nicht die tatsächlich erbrachte Leistung bei der Krankenkasse einfordern,
sondern erhält lediglich eine festgeschriebene Pauschale.

 

Durch eine

Krankenhauszusatzversicherung kann man sich auf Privatpatientenniveau
"upgraden".

Hier bestehen, je

nach Tarif, folgende Möglichkeiten:

Freie Krankenhauswahl (auch
Privatkliniken)
Keine Zuzahlung der 10 Euro
pro Tag
Unterbringung auf der
Privatstation im 1- oder 2-Bett-Zimmer
Privatärztliche Behandlung
(das muss nicht zwangsläufig der Chefarzt sein)
Behandlungen, die nicht von
der GKV übernommen werden würden
Keine Abrechnung nach
Fallpauschale
Kosten können auch über der
Gebührenordnung für Ärzte liegen (GOÄ)
Erstattung der Fernseh- und
Internetgebühren
Krankenhaustagegeld

 

Wichtige Hinweise:

Es gibt Tarife, die

vermeintlich zu Beginn günstig sind und einen Staffelbeitrag (je nach
Altersgruppe) haben. Andere Tarif sind "klassisch" mit sog.
Alterungsrückstellungen kalkuliert - diese bleiben mit dem Beitrag über die
komplette Laufzeit relativ konstant.

Welche dieser beiden

Varianten die bessere ist, muss unbedingt im Vorfeld durchkalkuliert werden.

 

Ambulante

Operationen, sowie Vor- und Nachuntersuchungen sollten mitversichert sein.

 

Gerade bei Kindern

sollten das sog. Rooming-In für eine Begleitperson dabei sein.

 

Viele Tarife haben

eine Wartezeit von drei bzw. acht Monaten. Dies muss beachtet werden. Bei
Unfällen entfällt die Wartezeit jedoch grundsätzlich.

 

 

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Versicherungsgeflüster-PodcastBy Patrick Hamacher und Bastian Kunkel


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