Vor einer OP: Arzt muss über seine eigenen Erkrankungen aufklären
Wenn ein Arzt oder eine Ärztin seinen Patienten und Patientinnen vor der OP eine Erkrankung vorenthält, macht er oder sie sich strafbar. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht in München entschieden.
Vor einer OP: Arzt muss über seine eigenen Erkrankungen aufklären
Wenn ein Arzt oder eine Ärztin seinen Patienten und Patientinnen vor der OP eine Erkrankung vorenthält, macht er oder sie sich strafbar. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht in München entschieden.