Ukrainische Flüchtlinge erhalten in Deutschland nicht Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern Bürgergeld. Was zunächst teuer wirkt, entlastet aber die Länder und auch die Behörden.
Ukrainische Flüchtlinge erhalten in Deutschland nicht Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern Bürgergeld. Was zunächst teuer wirkt, entlastet aber die Länder und auch die Behörden.