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Im Grundgesetz steht „Rasse“. Da schrillen doch alle Alarmglocken. In Artikel 3 steht: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Tahera Ameer
By Hessischer RundfunkIm Grundgesetz steht „Rasse“. Da schrillen doch alle Alarmglocken. In Artikel 3 steht: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Tahera Ameer