Mord, Totschlag, Raub, schwerer Diebstahl oder Brandstiftung – alles schwere Straftaten, zu deren Aufklärung die Polizei eine sogenannte Funkzellenabfrage einsetzen kann. Dabei können auch Unbeteiligte erfasst werden. Die wissen davon nichts. Bisher. Das soll sich jetzt ändern.