Am 15. Januar 1969 verabschiedet der Bundestag das Textilkennzeichnungsgesetz. Auf dem Etikett muss erkennbar sein, ob zum Beispiel ein Kleidungsstück Pelz enthält.
Am 15. Januar 1969 verabschiedet der Bundestag das Textilkennzeichnungsgesetz. Auf dem Etikett muss erkennbar sein, ob zum Beispiel ein Kleidungsstück Pelz enthält.