Im Garten ist so viel zu tun! Gerade, weil der Winter so endlos lang war. Hecke schneiden ist zum Beispiel in diesem Jahr noch gar nicht passiert. Und nun? Schließlich sagt das Bundesnaturschutzgesetz ganz eindeutig, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zwischen 1. März und 30. September weder abgeschnitten noch auf den Stock gesetzt werden dürfen. Doch: Keine Regel ohne Ausnahme.