Soll organisierte Sterbehilfe verboten bleiben? Darüber berät das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Im Gesetz wird der Verbotsrahmen durch das Wort "geschäftsmäßig" definiert. Dagegen haben Sterbehilfe-Vereine, Schwererkrankte und Ärzte Beschwerde eingelegt. Aber was heißt überhaupt "geschäftsmäßige" Sterbehilfe? Nadine Bader bringt es auf den Punkt.