Am 25. Juli 2024 faellte der Bundesgerichtshof (BGH) ein wichtiges Urteil in der Rechtssache VII ZR 84/21, das die Abnahme von Bauleistungen und die Verguetung betrifft. Der BGH betonte, dass die ordnungsgemaesse Abnahme eine zentrale Voraussetzung fuer die Faelligkeit der Verguetung ist und sie den Beginn der Gewaehrleistungsfristen markiert. Zudem stellte das Gericht klar, dass Auftraggeber ihre Bedenken konkret aeussern muessen, damit eine Weigerung zur Abnahme rechtlich haltbar ist. Die Entscheidung schafft eine klarere Rechtslage und stabilisiert die Vertragsbeziehungen im Bauwesen, indem sie die Pflichten und Rechte beider Vertragsparteien praezisiert. Dies koennte zu weniger Streitigkeiten in Bauprojekten fuehren. [-1] [17035] [AI-generated content]