Am 1. Juli 1977 tritt das neue Scheidungsrecht in Kraft. Seitdem geht es nicht mehr darum, wer Schuld hat - die Richter müssen nur noch die Zerrüttung der Ehe feststellen
Am 1. Juli 1977 tritt das neue Scheidungsrecht in Kraft. Seitdem geht es nicht mehr darum, wer Schuld hat - die Richter müssen nur noch die Zerrüttung der Ehe feststellen