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Die Bundesregierung plant für 2022 die Aufhebung des bisher geltenden Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a). Die vorgeburtliche Tötung von Embryonen soll künftig als normales Mittel der Geburtenregelung etabliert werden. Gleichzeitig sollen kritische Proteste in der unmittelbaren Nähe von Abtreibungs- Einrichtungen generell verboten sein.
Auch das grundsätzliche strafrechtliche Verbot von Abtreibungen (§ 218) steht erneut zur Diskussion; wobei es faktisch schon seit Jahren immer mehr an Relevanz verloren hat. Schlussendlich wollen manche Aktivisten Abtreibung sogar zu einer Art Menschenrecht erheben; eine weitergehende Freiheit über Leben und Tod ungeborenen Lebens individuell entscheiden zu können.
Nichts gefährdet das Leben eines Kindes während seiner ersten Lebensmonate in Deutschland so stark wir die Abtreibung. Christen sind hier herausgefordert; wie bei sonst kaum einer anderen gesellschaftlichen Frage.
Die Bundesregierung plant für 2022 die Aufhebung des bisher geltenden Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a). Die vorgeburtliche Tötung von Embryonen soll künftig als normales Mittel der Geburtenregelung etabliert werden. Gleichzeitig sollen kritische Proteste in der unmittelbaren Nähe von Abtreibungs- Einrichtungen generell verboten sein.
Auch das grundsätzliche strafrechtliche Verbot von Abtreibungen (§ 218) steht erneut zur Diskussion; wobei es faktisch schon seit Jahren immer mehr an Relevanz verloren hat. Schlussendlich wollen manche Aktivisten Abtreibung sogar zu einer Art Menschenrecht erheben; eine weitergehende Freiheit über Leben und Tod ungeborenen Lebens individuell entscheiden zu können.
Nichts gefährdet das Leben eines Kindes während seiner ersten Lebensmonate in Deutschland so stark wir die Abtreibung. Christen sind hier herausgefordert; wie bei sonst kaum einer anderen gesellschaftlichen Frage.
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