Staffel 1

WhatsApp-Nachrichten als Vertrag, geht das? E-001


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Wusstest Du, dass es lediglich einer übereinstimmenden Willenserklärung bedarf um einen Vertrag zu schliessen?


WhatsApp und ähnliche Kommunikationskanäle sind daher zulässig, um einen Vertrag zu verhandeln und abzuschliessen. Dadurch kann es durchaus vorkommen, dass voreilig eine Vereinbarung eingegangen wird. Auf was Du achten solltest, wenn Du auf den verschiedensten Kanälen Verträge schliesst, erfährst Du in dieser Folge.


Host: Milena Reinle
Gast: David W. Frei, Rechtsanwalt, lic.iur., LL.M.
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Staffel 1By SEQUOIA Legal & Advisory GmbH