Gartenbesitzer, die größere Arbeiten an ihrer Hecke machen wollen, müssen sich beeilen. Der Schnitt muss bis zum 29. Februar erledigt sein. Von März bis September verbietet das Naturschutzgesetz einen radikalen Rückschnitt. So sollen Brut- und Niststätten von Vögeln geschützt werden. Wir sprachen mit Gartenbau-Ingenieur Hugo Schägg aus Plessow.