Lässt sich ein Unternehmer scheiden, bleibt bei der Aufteilung des Vermögens die Firma verschont. Unternehmenssubstanz ist nämlich von der Aufteilungsmasse ausgeschlossen.
Lässt sich ein Unternehmer scheiden, bleibt bei der Aufteilung des Vermögens die Firma verschont. Unternehmenssubstanz ist nämlich von der Aufteilungsmasse ausgeschlossen.