In die Gesamtnote vom Bewertungsportal Yelp fließen nicht alle Nutzerbewertungen ein, sondern nur solche, die das Unternehmen mit Hilfe eines Algorithmus als "empfohlen" einstuft. Der BGH urteilte: Das ist erlaubt.
In die Gesamtnote vom Bewertungsportal Yelp fließen nicht alle Nutzerbewertungen ein, sondern nur solche, die das Unternehmen mit Hilfe eines Algorithmus als "empfohlen" einstuft. Der BGH urteilte: Das ist erlaubt.