Am 4. Mai 1961 verabschiedet Deutschland das Bundessozialhilfegesetz. Das Verfassungsgericht hatte zuvor den Rechtsanspruch auf öffentliche Fürsorge festgelegt.
Am 4. Mai 1961 verabschiedet Deutschland das Bundessozialhilfegesetz. Das Verfassungsgericht hatte zuvor den Rechtsanspruch auf öffentliche Fürsorge festgelegt.