Arbeitsrecht in der Pflege

#001 Aktuelles Urteil zur Scheinselbstständigkeit


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Ich stelle Ihnen ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Oktober 2021 vor. Thema: War eine examinierte Pflegekraft in einem ambulanten Intensivpflegedienst tatsächlich selbstständig? Oder galt sie als abhängig Beschäftigte? Dann würde sie als Arbeitnehmerin gelten und es müssten u. a. Sozialversicherungsbeiträge nachentrichtet werden. Das ist in der Praxis ein großes Risiko.

Zusatzinfos

Das Urteil des BSG hat folgendes Aktenzeichen: B 12 R 6/20 R. Die Terminsmitteilung des BSG gibt es hier (www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2021/20211019B12R0620R.html)

Der Buchauszug "Scheinselbstständigkeit" steht hier zum Download bereit (www.quidditas-verlag.de/download/podcast001_Scheinselbststaendigkeit.pdf)

Feedback

Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen mich per E-Mail unter: [email protected].

Link zum Buch

Mein Buch "Arbeitsrecht in der Pflege" können Sie beim Quidditas-Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine Leseprobe. Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis, der Beginn der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen zum Stichwort „Zeugnis“.

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Arbeitsrecht in der PflegeBy Rechtsanwalt Thorsten Siefarth