Die Corona-Pandemie ist wieder ein Thema in der Politik. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob man die damaligen Entscheidungen noch einmal überprüfen sollte. Auch vor Gericht ist Corona immer noch aktuell. Einige Fälle sind inzwischen bis zum Bundesarbeitsgericht gelangt. Im Juni ging es in einer Entscheidung um eine Altenpflegerin. Diese hatte die Corona-Impfung abgelehnt und deswegen keinen Impfnachweis vorlegen können. Sie wurde daraufhin unbezahlt freigestellt und abgemahnt. War das rechtens?
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juni 2024, Az. 5 AZR 192/23 (hier im Volltext), Vorinstanz: Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28. Februar 2023, Az. 11 Sa 51/22.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juni 2024, Az. 5 AZR 167/23, zur Kürzung von Urlaub bei Nichtvorlage eines Impfnachweises (hier im Volltext)
Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen mich per E-Mail unter: [email protected].
Mein Buch "Arbeitsrecht in der Pflege" können Sie beim Quidditas Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine Leseprobe. Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis, der Beginn der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen zum Stichwort „Zeugnis“.