Ein Arbeitnehmer muss während seines Urlaubs in eine behördlich angeordnete Corona-Quarantäne: Werden die entsprechenden Tage dann auf seinen Urlaub angerechnet? Anders ausgedrückt: Kann er vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser die Tage der Quarantäne als Urlaub nachgewährt?
Mit dieser Frage haben sich in den letzten Monaten einige Gerichte beschäftigt. Deren Entscheidung ist ziemlich einhellig. Wobei es einen "Ausreißer" gibt: Das Landesarbeitsgericht Hamm.
Ich stelle in dieser Podcastfolge die Urteile im Überblick vor, erläutere die aktuelle Rechtslage und gebe Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Hier finden Sie die besprochenen Urteile im Volltext:
Urteil Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 15. Oktober 2021, Az. 7 Sa 857/21
Urteil Landesarbeitsgericht Hamm vom 27. Januar 2022, Az. 5 Sa 1030/21 im Vollext
Urteil Landesarbeitsgericht Köln vom 13. Dezember 2021, Az. 2 Sa 488/21
Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen mich per E-Mail unter: [email protected].
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