Arbeitsrecht in der Pflege

#007 Arbeitgeberhaftung bei Arbeitsunfall


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In dieser Folge geht es um ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg. Eine Pflegekraft hatte eine Pflegeeinrichtung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt. Der Arbeitgeber habe ihre (schlimme) Corona-Erkrankung wegen unzureichender Hygienemaßnahmen verschuldet. Ob sie mit ihrer Klage Erfolg hatte? Ich nehme das Urteil zum Anlass, um auch zu erläutern, unter welchen Umständen ein Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall überhaupt haften muss.

Zusatzinfos

Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 30. März 2022, Az. 3 Ca 1848/21. Das Urteil finden Sie hier im Volltext.

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Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen mich per E-Mail unter: [email protected].

Link zum Buch

Mein Buch "Arbeitsrecht in der Pflege" können Sie beim Quidditas-Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine Leseprobe. Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis, der Beginn der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen zum Stichwort „Zeugnis“.

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Arbeitsrecht in der PflegeBy Rechtsanwalt Thorsten Siefarth