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In dieser Folge geht es um ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Bonn. Ein Krankenhaus hatte einem Auszubildenden außerordentlich gekündigt. Außerdem wurde die Fortzahlung des Lohnes verweigert. Mit der Begründung, es habe wegen des Verstoßes gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht ein Beschäftigungsverbot bestanden. Dagegen hat sich der Auszubildende mit einer Kündigungsschutzklage gewehrt. Ob sie Erfolg hatte?
Zusatzinfos
Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 2. Juni 2022, Az. 2 Ca 2082/21. Das Urteil im Volltext ist zurzeit noch nicht online. Hier finden Sie aber die Pressemitteilung.
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Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen mich per E-Mail unter: [email protected].
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Mein Buch "Arbeitsrecht in der Pflege" können Sie beim Quidditas-Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine Leseprobe. Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis, der Beginn der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen zum Stichwort „Zeugnis“.
By Rechtsanwalt Thorsten SiefarthIn dieser Folge geht es um ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Bonn. Ein Krankenhaus hatte einem Auszubildenden außerordentlich gekündigt. Außerdem wurde die Fortzahlung des Lohnes verweigert. Mit der Begründung, es habe wegen des Verstoßes gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht ein Beschäftigungsverbot bestanden. Dagegen hat sich der Auszubildende mit einer Kündigungsschutzklage gewehrt. Ob sie Erfolg hatte?
Zusatzinfos
Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 2. Juni 2022, Az. 2 Ca 2082/21. Das Urteil im Volltext ist zurzeit noch nicht online. Hier finden Sie aber die Pressemitteilung.
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Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen mich per E-Mail unter: [email protected].
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