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Ein Arbeitgeber hat einer Pflegehelferin in der Probezeit gekündigt. Die Pflegehelferin war damit nicht einverstanden und meinte, sie genieße Kündigungsschutz, weil sie schwanger sei. Deswegen hat sie beim Arbeitsgericht Mainz Kündigungsschutzklage erhoben. Allerdings hat sie die Klagefrist von drei Wochen versäumt. Das Arbeitsgericht hat den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Nach dessen Entscheidung im Juni 2024 hat das Mainzer Gericht kürzlich sein Urteil gesprochen. Trotz der Verspätung gaben die Richterinnen und Richter der Pflegehelferin Recht.
In dieser Podcast-Folge erläutere ich beide Entscheidungen. Und alles, was Sie über den Kündigungsschutz bei Schwangerschaft wissen müssen.
Urteil des EuGH vom 27. Juni 2024 (Az. C-284/23), hier im Volltext.
Urteil des ArbG Mainz vom 10. September (Az. 4 Ca 1424/22).
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Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen mich per E-Mail unter: [email protected].
Link zum Buch
Mein Buch "Arbeitsrecht in der Pflege" können Sie beim Quidditas Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine Leseprobe. Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis, der Beginn der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen zum Stichwort „Zeugnis“.
By Rechtsanwalt Thorsten SiefarthEin Arbeitgeber hat einer Pflegehelferin in der Probezeit gekündigt. Die Pflegehelferin war damit nicht einverstanden und meinte, sie genieße Kündigungsschutz, weil sie schwanger sei. Deswegen hat sie beim Arbeitsgericht Mainz Kündigungsschutzklage erhoben. Allerdings hat sie die Klagefrist von drei Wochen versäumt. Das Arbeitsgericht hat den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Nach dessen Entscheidung im Juni 2024 hat das Mainzer Gericht kürzlich sein Urteil gesprochen. Trotz der Verspätung gaben die Richterinnen und Richter der Pflegehelferin Recht.
In dieser Podcast-Folge erläutere ich beide Entscheidungen. Und alles, was Sie über den Kündigungsschutz bei Schwangerschaft wissen müssen.
Urteil des EuGH vom 27. Juni 2024 (Az. C-284/23), hier im Volltext.
Urteil des ArbG Mainz vom 10. September (Az. 4 Ca 1424/22).
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Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen mich per E-Mail unter: [email protected].
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Mein Buch "Arbeitsrecht in der Pflege" können Sie beim Quidditas Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine Leseprobe. Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis, der Beginn der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen zum Stichwort „Zeugnis“.