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Und noch ein paar kleine Links
Wen es interessiert den Beschluss des BGH zur Rückstellung in Höhe der voraussichtlichen Kosten der Treuhändervergütung. (BGH Beschlusses vom 20.11.2014 zum Aktenzeichen IX ZB 16/14)
Der Beschluss des BGHs, dass es Aufgabe der Insolvenzverwalterin ist, einfache Steuererklärungen der Schuldnerin auf eigene Kosten zu erstellen (BGH Beschluss vom 11.11.2013, IX ZB 161/11)
By Bertram CarowUnd noch ein paar kleine Links
Wen es interessiert den Beschluss des BGH zur Rückstellung in Höhe der voraussichtlichen Kosten der Treuhändervergütung. (BGH Beschlusses vom 20.11.2014 zum Aktenzeichen IX ZB 16/14)
Der Beschluss des BGHs, dass es Aufgabe der Insolvenzverwalterin ist, einfache Steuererklärungen der Schuldnerin auf eigene Kosten zu erstellen (BGH Beschluss vom 11.11.2013, IX ZB 161/11)