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Und noch ein paar kleine Links
Die aktuelle Insolvenzordnung:
Die aktuelle Abgabenordnung:
Das aktuelle Einkommensteuergesetz
Die aktuelle Zivilprozessordnung
Wen es interessiert:
Der Beschluss des BGH vom 14. November 2013 zum Aktenzeichen IX ZB 161/11 zur Verpflichtung der Insolvenzverwalterin einfache Steuererklärungen zu erstellen:
Der Beschluss Beschluss des LG Duisburg, vom 09.02.2017 zum Aktenzeichen 7 T 10/17 zur Verpflichtung zur der Schuldnerin an der Erstellung von Steuererklärungen mitzuwirken:
Der Beschluss vom 5. März 2009 zum Aktenzeichen IX ZB 2/07 zur Verpflichtung der Wahl der Steuerklasse 4:
Der Beschluss des BGH vom 04.10.2005 zum Aktenzeichen VII ZB 26/05 über die Pfändung von Einkommen als hätte die Schuldnerin Steuerklasse 4 gewählt:
Das Urteil des BGH zum Aktenzeichen IX ZR 136/13 vom 22.05.2014 zur Betriebskostenerstattung bnach Wirksamwerden der Enthaftungserklärung:
Und noch ein paar kleine Links
Die aktuelle Insolvenzordnung:
Das aktuelle Genossenschaftsgesetz:
Wen es interessiert:
Der Beschluss des BGH zum Aktenzeichen IX ZB 45/15 vom 16.03.2017 zur https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=78087&pos=0&anz=1
Das Urteil des BGH zum Aktenzeichen IX ZR 58/08 vom 19.03.2009 über Möglichkeit der Insolvenzverwalterin zur Kündigung von Genossenschaftsanteilen in der Insolvenz:
Das Urteil des BGH zum Aktenzeichen IX ZR 136/13 vom 22.05.2014 zur Betriebskostenerstattung bnach Wirksamwerden der Enthaftungserklärung:
Und noch ein paar kleine Links
eine von mir erstellte Tabellenkalkulation zur groben Prognose der Gerichtskosten
und einmal als Open-Office-Datei
Das aktuelle Gerichtskostengesetz
Die aktuelle Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung
Die aktuelle Insolvenzordnung
Wen es interessiert:
Der Beschluss des BGH zum Aktenzeichen IX ZB 161/11 vom 14. November 2013 zur Verpflichtung der Insolvenzverwalterin, einfache Steuererklärungen ohne gesonderte Vergütung zu erstellen:
Der Beschluss des BGH zum Aktenzeichen IX ZB 129/05 vom 21. Dezember 2006 über die gonderten Kosten der Zustellung der Beschlüsse im Insolvenzverfahren:
Der Beschluss des BGH zum Aktenzeichen IX ZB 16/14 vom 20.11.2014 über die Verpflichtung der Insolvenzverwalterin zur Bildung einer Rückstellung für die Vergütung der Treuhänderin:
Der Beschluss des BGH zum Aktenzeichen IX ZB 539/02 vom 24. Juli 2003, dass kein Verfahrenkostenvorschuss von einem Ehepartner verlangt werden kann, wenn die Schuldnen nichts mit der Ehe zu tun hatten:
Der Beschluss des BGH zum Aktenzeichen IX ZB 6/06 vom 25. Januar 2007, dass ein Verfahrenskostenvorschuss von dem Ehepartner nur dann verlangt werden kann, wenn dieser die Kosten für den gesamten Verfahrensabschnitt in einer Summe zahlen kann
Und noch ein paar kleine Links
Wen es interessiert den Beschluss des BGH zur Rückstellung in Höhe der voraussichtlichen Kosten der Treuhändervergütung. (BGH Beschlusses vom 20.11.2014 zum Aktenzeichen IX ZB 16/14)
Der Beschluss des BGHs, dass es Aufgabe der Insolvenzverwalterin ist, einfache Steuererklärungen der Schuldnerin auf eigene Kosten zu erstellen (BGH Beschluss vom 11.11.2013, IX ZB 161/11)
Und noch ein paar kleine Links
Die aktuelle Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren und Restrukturierungssachen im Internet
Wen es interessiert der Beginn der Rechtsprechungsreihe des BGH zu Pfändungen, die vor oder während der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgebracht wurden. (BGH Urteil vom 21.09.2017, IX ZR 40/17)
Der Beschluss des BGH zur Stundung der Verfahrenskosten für jeden einzelnen Abschnitt (BGH Beschluss vom 22.05.2014, IX ZB 72/12)
Der Schlussantrag des Generalanwalts in Sachen Schufa vor dem EUGH in der Rechtssache C-634/21
Die Pressemitteilung der Schufa vom 28.03.2023 verlinke ich vorsichtshalber nicht. Es behagt mir nicht, auf die Seite einer Datenkrake zu verlinken auf der dann auch noch irgendwelche Tracking-Cookies laufen. Findet man aber im Netz
Diesmal gibt es keine Links zu irgendwelchen Beschlüssen irgendwelcher Gerichte. Das bot sich diesmal nicht an.
Wie immer ein paar Sachen zum Nachschlagen, wenn Sie wollen:
Der Beschluss des BGH vom 2. Juli 1998 zum Aktenzeichen - IX ZB 33/98: Kein Rechtsmittel gegen die Sachverständigenbestellung. Ohne Link, da der Beschluss zu lat ist, als dass man ihn direkt von der seite des BGH abrufen könnte. Kann man aber im Netz finden.
Der Beschluss Beschluss des BGH vom 04.03.2004 zum Aktenzeichen IX ZB 133/03, keine Eingriffsbefugnisse durch die Sachverständige. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=29047&pos=0&anz=1
Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 18.04.2019 zum Aktenzeichen 403 IN 250/19: Zulässigkeit von Abfragen bei Behörden durch die Gerichtsvollzieherin auf Anordnung des Insolvenzgericht. Ohne Link, da nicht auf Seiten des Bundes- oder des Landes Sachsen veröffentlicht. Kann man aber auch im Netz finden
Wie immer ein paar Sachen zum Nachschlagen, wenn Sie wollen:
Zuerst die Links zu den Landesarbeitsgemeinschaften Schuldnerberatung in den einzelnen Bundesländern, welche ich finden konnte. Hier sollten Sie die für Sie zuständigen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen finden.
Und hier der Link für die von mir empfohlene Seite zum Downlowd des Verbraucherinsolvenzantrages vom BMJ
Diese Folge beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Arten von Insolvenzverfahren. Ich habe Wert auf größtmögliche Vollständigkeit gelegt. Im speziellen werden ausführlich die Unterschiede zwischen Verbraucherinsolvenzverfahren und Regelinsolvenzverfahren besprochen. So kurz, wie ich es vertreten kann, bespreche ich auch das Nachlassinsolvenzverfahren, das vorläufige Insolvenzverfahren, das Eigenverwaltungsverfahren, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der fortgesetzten Gütergemeinschaft, das Partikularinsolvenzverfahren und das Insolvenzverfahren über den freigegeben Geschäftsbetrieb.
Viel Spass
Ach ja diesmal mit ein paar Links, wenn Sie was nachlesen wollen
Zuerst die aktuelle Insolvenzordnung:
Den Beschluss des BGH zu den Kleingewerbetreibenden:
Den Beschluss des BGH zu den Mehrheitsgesellschafterinnen
Den Beschluss des BGH zu den verbraucheruntypischen Verfahren:
Und zuletzt den Beschluss des BGH zur Zulässgkeit eines gesonderten Insolvenzverfahrens über das Vermögen des freigebenen Geschäftsbetriebes:
Die Nullnummer gibt einen Überblick über die Inhalte und Ziele des Podcasts sowie kurze Angaben zu mir. Sie wollen sicher wissen, worauf Sie sich einlassen und woher ich meine Expertise im Bereich des Insolvenzverfahrens nehme.
Viel Spass
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