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Und noch ein paar kleine Links
eine von mir erstellte Tabellenkalkulation zur groben Prognose der Gerichtskosten
und einmal als Open-Office-Datei
Das aktuelle Gerichtskostengesetz
Die aktuelle Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung
Die aktuelle Insolvenzordnung
Wen es interessiert:
Der Beschluss des BGH zum Aktenzeichen IX ZB 161/11 vom 14. November 2013 zur Verpflichtung der Insolvenzverwalterin, einfache Steuererklärungen ohne gesonderte Vergütung zu erstellen:
Der Beschluss des BGH zum Aktenzeichen IX ZB 129/05 vom 21. Dezember 2006 über die gonderten Kosten der Zustellung der Beschlüsse im Insolvenzverfahren:
Der Beschluss des BGH zum Aktenzeichen IX ZB 16/14 vom 20.11.2014 über die Verpflichtung der Insolvenzverwalterin zur Bildung einer Rückstellung für die Vergütung der Treuhänderin:
Der Beschluss des BGH zum Aktenzeichen IX ZB 539/02 vom 24. Juli 2003, dass kein Verfahrenkostenvorschuss von einem Ehepartner verlangt werden kann, wenn die Schuldnen nichts mit der Ehe zu tun hatten:
Der Beschluss des BGH zum Aktenzeichen IX ZB 6/06 vom 25. Januar 2007, dass ein Verfahrenskostenvorschuss von dem Ehepartner nur dann verlangt werden kann, wenn dieser die Kosten für den gesamten Verfahrensabschnitt in einer Summe zahlen kann
By Bertram CarowUnd noch ein paar kleine Links
eine von mir erstellte Tabellenkalkulation zur groben Prognose der Gerichtskosten
und einmal als Open-Office-Datei
Das aktuelle Gerichtskostengesetz
Die aktuelle Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung
Die aktuelle Insolvenzordnung
Wen es interessiert:
Der Beschluss des BGH zum Aktenzeichen IX ZB 161/11 vom 14. November 2013 zur Verpflichtung der Insolvenzverwalterin, einfache Steuererklärungen ohne gesonderte Vergütung zu erstellen:
Der Beschluss des BGH zum Aktenzeichen IX ZB 129/05 vom 21. Dezember 2006 über die gonderten Kosten der Zustellung der Beschlüsse im Insolvenzverfahren:
Der Beschluss des BGH zum Aktenzeichen IX ZB 16/14 vom 20.11.2014 über die Verpflichtung der Insolvenzverwalterin zur Bildung einer Rückstellung für die Vergütung der Treuhänderin:
Der Beschluss des BGH zum Aktenzeichen IX ZB 539/02 vom 24. Juli 2003, dass kein Verfahrenkostenvorschuss von einem Ehepartner verlangt werden kann, wenn die Schuldnen nichts mit der Ehe zu tun hatten:
Der Beschluss des BGH zum Aktenzeichen IX ZB 6/06 vom 25. Januar 2007, dass ein Verfahrenskostenvorschuss von dem Ehepartner nur dann verlangt werden kann, wenn dieser die Kosten für den gesamten Verfahrensabschnitt in einer Summe zahlen kann