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Zum 1. Mai 2023 wird der Mindestlohn in der Pflege angehoben. Doch wo ist der eigentlich geregelt? Und welche Unternehmen bzw. welche Beschäftigte werden von der Regelung erfasst. Ganz praktisch: In der gleichen Vorschrift steht auch der Mehrurlaub für Pflegekräfte. Also erläutere ich gleich mal beides.
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Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen mich per E-Mail unter: [email protected].
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Mein Buch "Arbeitsrecht in der Pflege" können Sie beim Quidditas-Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine Leseprobe. Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis, der Beginn der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen zum Stichwort „Zeugnis“.
By Rechtsanwalt Thorsten SiefarthZum 1. Mai 2023 wird der Mindestlohn in der Pflege angehoben. Doch wo ist der eigentlich geregelt? Und welche Unternehmen bzw. welche Beschäftigte werden von der Regelung erfasst. Ganz praktisch: In der gleichen Vorschrift steht auch der Mehrurlaub für Pflegekräfte. Also erläutere ich gleich mal beides.
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Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen mich per E-Mail unter: [email protected].
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Mein Buch "Arbeitsrecht in der Pflege" können Sie beim Quidditas-Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine Leseprobe. Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis, der Beginn der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen zum Stichwort „Zeugnis“.