Arbeitsrecht in der Pflege

#018 Mindestlohn und Mehrurlaub in der Pflege


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Zum 1. Mai 2023 wird der Mindestlohn in der Pflege angehoben. Doch wo ist der eigentlich geregelt? Und welche Unternehmen bzw. welche Beschäftigte werden von der Regelung erfasst. Ganz praktisch: In der gleichen Vorschrift steht auch der Mehrurlaub für Pflegekräfte. Also erläutere ich gleich mal beides.

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Link zum Buch

Mein Buch "Arbeitsrecht in der Pflege" können Sie beim Quidditas-Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine Leseprobe. Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis, der Beginn der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen zum Stichwort „Zeugnis“.

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Arbeitsrecht in der PflegeBy Rechtsanwalt Thorsten Siefarth