Steuern in Polen leicht erzählt

#02 Quellensteuer – muss gar nicht weh tun


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Wir sprechen Ihre Sprache auch wenn es sich um abstrakte steuerliche Themen handelt. Unser zweites Thema stellt die Quellensteuer vor. Sie hängt hat nicht mit einem Brunnenwasser zusammen – vielmehr handelt es sich um eine Art „Abschlagssteuer“ in einem anderen Land, da wo wir unsere Auftraggeber haben. Jeder kennt ja sein eigenes Finanzamt. Man darf aber nicht vergessen, dass wir die Steuern nicht nur auf ein gut bekanntes Bankkonto in unserem Heimatland abführen müssen. Manchmal werden diese auch im Ausland erhoben – und es ist höchstens geboten, sich auf diese Situation vorab vorzubereiten: das Mechanismus kennen lernen, die Erledigung der steuerlichen Pflichten mit dem Auftraggeber vorab abzustimmen. Wollen Sie wissen, wann es für Sie relevant sein kann? Hören Sie einfach für wenige Minuten zu.

Zusammenfassung aus dem zweiten Abschnitt:

  1. Die Quellensteuer ist zwar keine neuste Erfindung, erst jetzt wird sie aber praktisch in vielen Ländern erhoben. Man soll nicht überrascht werden, dass die Vergütung für die erbrachte Leistung, die fälligen Zinsen für ein Darlehen oder einfach eine jährliche Dividende um einen nicht ganz kleinen Betrag (z.B. 20%) gekürzt wird. Vertragliche Vereinbarungen können hier leider nicht entgegenwirken.
  2. Die zwingende Erhebung der Quellensteuer wird derzeit vor allem als Gegenmaßnahme bei diversen Steuerbetrügen eingesetzt – es gibt aber Möglichkeiten diese legal, mit voller Transparenz und formal zu vermeiden.
  3. Besonders am Anfang müssen relativ viele Informationen über die Geschäftspartner (und vor allem über den Zahlungsempfänger) eingesammelt werden – es ist daher deutlich besser, die Vorgehensweise rechtzeitig zu planen.
  4. Besonders in der EU darf man die Quellensteuer legal eliminieren – es empfiehlt sich aber die lokalen Besonderheiten zu beachten. In Polen sind grundsätzlich 4 Schritte zu erledigen: (1) Festlegung des eigenen Status, (2) Untersuchung, ob der Zahlungsempfänger als sog. Beneficial Owner anzusehen ist, (3) Beantragung der Ansässigkeitsbescheinigung für steuerliche Zwecke und (4) Prüfung und Nachweisführung für die faktische Geschäftstätigkeit des Zahlungsempfängers.

 

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Steuern in Polen leicht erzähltBy Przemysław Powierza - Tax Partner bei RSM Poland