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Die Einstellung eines Managers wird üblicherweise länger vorbereitet. Paradox besteht jedoch darin, dass man dabei nicht unbedingt das steuerrechtliche Umfeld recherchiert. Folglich findet man eine passende Persönlichkeit, die Gehaltsabrechnung taucht aber ganz am Ende auf und – nicht selten – überrascht mit schwierigen Problemen, welche zwingend zu analysieren sind, noch bevor ein Manager-Vertrag unterschrieben wird. Es ist also auch der Fall, wo sich eindeutig lohnt, die Steuern rechtzeitig zu berücksichtigen.
Zusammenfassung aus dem sechsten Abschnitt:
Die Optimierung der Geschäftstätigkeit bedarf sehr oft der Mobilität. Diese lässt sich viel schneller erreichen, wenn man die mit dem Umzug ins andere Land zusammenhängenden Formalien nicht mehr befürchtet. Steuern oder Sozialversicherungsfragen können abschreckend wirken. Das muss aber nicht der Fall sein – die Versetzung der Mitarbeiter lässt sich gut organisieren und ein ausgearbeitetes Modell mehrmals wiederholen. In dieser Folge des Podcast erzählen wir, wie es am einfachsten mit uns ginge.
Zusammenfassung aus dem sechsten Abschnitt:
Republik Polen hat sich Mitte 2019 für ein Experiment entschieden und im Rahmen des Umsatzsteuerrechts das sog. Split Payment (geteilte Zahlung) eingeführt. Kurz und bündig gefasst bedeutet die Neuigkeit, dass man beim Erwerb von bestimmten Waren oder beim Bezug von bestimmten Dienstleistungen den fälligen Bruttobetrag zwingend unter Anwendung einer besonderen Banküberweisung begleicht. Wird das Geld an den Leistenden im Rahmen des Split Payment überwiesen, so nimmt die Bank automatisch eine Aufteilung des überwiesenen Betrages vor: in den Nettobetrag (welcher auf dem „normalen“ Girokonto landet) und in den Umsatzsteuerbetrag (welcher auf dem gesonderten VAT-Konto landet). Im Ergebnis häufen sich die Umsatzsteuerbeträge auf dem separaten VAT-Konto an, wobei dieses Bankkonto durch die polnische Finanzverwaltung streng überwacht wird. Kein Betrag darf ausgezahlt werden, bevor das Finanzamt diesen nicht freigibt. Das ganze Mechanismus soll den steuerlichen Betrügereien erfolgreich vorbeugen. Wichtig ist, dass auch die ausländischen Unternehmer u.U. betroffen werden könnnen.
Zusammenfassung aus dem vierten Abschnitt:
Steuern lässt sich leider auch bei gut bekannten Themen nicht vermeiden. Wenn man in Immobilien investieren will – muss man auch das Steuerliche vorab in Betracht ziehen. Wenn man dazu noch in einem fremden Land investieren will – sind die Zweifel umso größer. Das heißt aber noch lange nicht, dass eine solche Investition viel mehr kompliziert als z.B. in Deutschland sein muss. Wie bei vielen anderen Sachen – es ist wesentlich einfacher, wenn man vom Anfang an eine gute Unterstützung bekommt. Diese garantiert z.B. ein eingespieltes Team von Fachberatern: Immobilienmakler, Steuerberater und Fachbuchhalter. Aller Anfang ist schwer… dann aber schon sehr einfach und unkompliziert. Hören Sie für wenige Minuten zu.
Zusammenfassung aus dem dritten Abschnitt:
Wir sprechen Ihre Sprache auch wenn es sich um abstrakte steuerliche Themen handelt. Unser zweites Thema stellt die Quellensteuer vor. Sie hängt hat nicht mit einem Brunnenwasser zusammen – vielmehr handelt es sich um eine Art „Abschlagssteuer“ in einem anderen Land, da wo wir unsere Auftraggeber haben. Jeder kennt ja sein eigenes Finanzamt. Man darf aber nicht vergessen, dass wir die Steuern nicht nur auf ein gut bekanntes Bankkonto in unserem Heimatland abführen müssen. Manchmal werden diese auch im Ausland erhoben – und es ist höchstens geboten, sich auf diese Situation vorab vorzubereiten: das Mechanismus kennen lernen, die Erledigung der steuerlichen Pflichten mit dem Auftraggeber vorab abzustimmen. Wollen Sie wissen, wann es für Sie relevant sein kann? Hören Sie einfach für wenige Minuten zu.
Zusammenfassung aus dem zweiten Abschnitt:
Wir sprechen Ihre Sprache auch wenn es sich um abstrakte steuerliche Themen handelt. Unser erstes Thema stellt die sog. umsatzsteuerliche feste Niederlassung vor. Sie hat mit der gut bekannten ertragssteuerlichen Betriebsstätte wenig zu tun, gewinnt aber letztens an Bedeutung. Die einzelnen Mitgliedstaaten prüfen genauer, welche Geschäftstätigkeit und wie durch EU-ausländische Unternehmen geführt wird und ob dabei keine Steuereinnahmen verloren gehen. Bei der Umsatzsteuer soll die Belastung zwar immer nur vorübergehend sein, für die faktische Neutralität ist aber wichtig, wie lange dieses „vorübergehend“ dauern kann… Sind Sie nicht sicher, ob Sie eine umsatzsteuerliche feste Niederlassung im EU-Ausland haben? Hören Sie doch für wenige Minuten zu…
Zusammenfassung aus dem ersten Abschnitt:
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