Steuern in Polen leicht erzählt

#06 Manager & Steuern – Vorsicht ist vom Anfang an geboten


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Die Einstellung eines Managers wird üblicherweise länger vorbereitet. Paradox besteht jedoch darin, dass man dabei nicht unbedingt das steuerrechtliche Umfeld recherchiert. Folglich findet man eine passende Persönlichkeit, die Gehaltsabrechnung taucht aber ganz am Ende auf und – nicht selten – überrascht mit schwierigen Problemen, welche zwingend zu analysieren sind, noch bevor ein Manager-Vertrag unterschrieben wird. Es ist also auch der Fall, wo sich eindeutig lohnt, die Steuern rechtzeitig zu berücksichtigen.

Zusammenfassung aus dem sechsten Abschnitt:

  1. Der Manager-Vertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag, was ein hoher Grad der Flexibilität bedeutet. Beispielsweise sind die Einschränkungen des Arbeitsrechts hier praktisch nicht gegeben.
  2. Steuerrechtlich übt jeder Manager die sog. selbständige Tätigkeit aus. Für diese Einkunftsquelle gilt progressiver Stufentarif von 17% und 32%.
  3. Bei der Steuerabrechnung muss man aber diverse geldwerte Vorteile beachten – welche die Steuer in einigen Fällen beträchtlich erhöhen können.
  4. Es gibt schon einen Unterschied, wenn ein Manager in Polen steuerlich ansässig ist und wenn er als Steuerausländer anzusehen ist.
  5. Nicht zuletzt ist in jedem Fall noch die Umsatzsteuer zu analysieren – man kann nämlich nicht automatisch ausschließen, dass der Manager als umsatzsteuerlicher Unternehmer diese Steuer auch abrechnen muss.
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Steuern in Polen leicht erzähltBy Przemysław Powierza - Tax Partner bei RSM Poland