Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist das wichtigste Tool für die Gründung einer Personaldienstleistung. Denn ohne eine erfolgreiche Erlaubnis durch die Bundesagentur für Arbeit findet keine Überlassung statt. Der Link der AA: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013041.pdf