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Wer sich von Eltern nicht unbedingt etwas sagen lässt, hört oft lieber auf die Meinung Gleichaltriger. Darauf baut das „Schülergericht“: bei kleineren Straftaten kann die Staatsanwaltschaft die Zuständigkeit dem Schülergericht übertragen, die Verhandlung findet dann vor gleichaltrigen Richtern statt. Die Trägerschaft ist unterschiedlich, in Landshut etwa ist die Katholische Jugendsozialfürsorge (KJSF) für diese besondere Gerichtsform zuständig.
Wer sich von Eltern nicht unbedingt etwas sagen lässt, hört oft lieber auf die Meinung Gleichaltriger. Darauf baut das „Schülergericht“: bei kleineren Straftaten kann die Staatsanwaltschaft die Zuständigkeit dem Schülergericht übertragen, die Verhandlung findet dann vor gleichaltrigen Richtern statt. Die Trägerschaft ist unterschiedlich, in Landshut etwa ist die Katholische Jugendsozialfürsorge (KJSF) für diese besondere Gerichtsform zuständig.