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Wann liegt ein echter Beschluss der Eigentümergemeinschaft vor – und wann bleibt eine Vereinbarung rechtlich bedeutungslos? Diese Folge widmet sich einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofs vom März 2025. Im Fokus steht die Abgrenzung zwischen kollektiver Willensbildung und bloß privater Initiative einzelner Eigentümer. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Maßnahme für die gesamte Eigentümergemeinschaft wirksam wird?
Mark Krenn ist Rechtsanwalt und Partner bei CERHA HEMPEL Rechtsanwälte und leitet dort die Immobilienrechtspraxis.
Email: [email protected]
LinkedIn Profil: Mark Krenn auf LinkedIn
By CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbHWann liegt ein echter Beschluss der Eigentümergemeinschaft vor – und wann bleibt eine Vereinbarung rechtlich bedeutungslos? Diese Folge widmet sich einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofs vom März 2025. Im Fokus steht die Abgrenzung zwischen kollektiver Willensbildung und bloß privater Initiative einzelner Eigentümer. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Maßnahme für die gesamte Eigentümergemeinschaft wirksam wird?
Mark Krenn ist Rechtsanwalt und Partner bei CERHA HEMPEL Rechtsanwälte und leitet dort die Immobilienrechtspraxis.
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