Artikel Sieben

#11 Wenn die Psychiatrie zur Folteranstalt wird


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Die Schweiz muss bei der Fürsorgerischen Unterbringung mehr als nur nachbessern

Menschen, die suizidal sind, die sich selber gefährden (und andere) können in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen «fürsorgerisch» untergebracht werden. Das ist so im Zivilgesetzbuch vorgesehen. Doch damit verstösst die Schweiz in vielerlei Hinsicht gegen internationale Abkommen zum Schtz der Menschenrechte und wurde mehrfach gerügt deswegen. Und einige psychiatrische Anstalten wenden Methoden an, die von internationalen Gremien als Folter bezeichnet werden. Davon sind vor allem Menschen betroffen, die unter das Autismus-Spektrum fallen - für sie wird der Aufenthalt in der Klinik oft zu einem Horrortrip.

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Artikel SiebenBy humanrights.ch