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Zum Inhalt: Mit dem Wormser Konkordat wurde ein Kompromiss zwischen Kaiser Heinrich V. und Papst Calixt II. erzielt, der den fast 40 Jahre dauernden Konflikt um die Besetzung der Bischofsämter im Reich beilegte. Von nun an kam der Kirche (i. d. R. dem Erzbischof) die Einsetzung in das geistliche Amt zu, dem König die Einsetzung (Belehnung) des Bischofs in die weltlichen Güter seines Bistums. In der Unterscheidung zwischen geistlichen Gütern (Spiritualia) und weltlichen Gütern (Temporalia), die die Voraussetzung für diesen Kompromiss war, lag der epochemachende Schritt dieses Kompromisses.
Unser Literaturtipp:
Stefan Weinfurter: Canossa: Die Entzauberung der Welt, München 2007.
Quellenempfehlung:
Das Wormser Konkordat (Privileg des Kaisers und Privileg des Papstes), in: L. Weinrich (Hg.): Quellen zur deutschen Verfassungs-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte bis 1250 (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters 32), Darmstadt 22000, Nr. 49, S. 182–185.
Zum Inhalt: Mit dem Wormser Konkordat wurde ein Kompromiss zwischen Kaiser Heinrich V. und Papst Calixt II. erzielt, der den fast 40 Jahre dauernden Konflikt um die Besetzung der Bischofsämter im Reich beilegte. Von nun an kam der Kirche (i. d. R. dem Erzbischof) die Einsetzung in das geistliche Amt zu, dem König die Einsetzung (Belehnung) des Bischofs in die weltlichen Güter seines Bistums. In der Unterscheidung zwischen geistlichen Gütern (Spiritualia) und weltlichen Gütern (Temporalia), die die Voraussetzung für diesen Kompromiss war, lag der epochemachende Schritt dieses Kompromisses.
Unser Literaturtipp:
Stefan Weinfurter: Canossa: Die Entzauberung der Welt, München 2007.
Quellenempfehlung:
Das Wormser Konkordat (Privileg des Kaisers und Privileg des Papstes), in: L. Weinrich (Hg.): Quellen zur deutschen Verfassungs-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte bis 1250 (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters 32), Darmstadt 22000, Nr. 49, S. 182–185.