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Triggerwarnung:
Schwangerschaftsabbrüche stehen in Deutschland - auch wenn es gewisse Ausnahmen gibt - nach wie vor unter Strafe. Auch deswegen sind sie heute noch ein Tabuthema, das schambehaftet ist, weshalb Betroffene oft nicht darüber reden. Während in anderen Teilen der Welt die Rechte der Frauen immer weiter eingeschränkt werden, überlegt man in Deutschland, Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren. In dieser Folge “Mordlust - Verbrechen und ihre Hintergründe” erzählen wir von zwei Fällen, die zeigen, wie wichtig diese Debatte ist.
Die Zwillingsschwangerschaft kam für Johanna unverhofft, trotzdem freut sie sich. Bis sie erfährt, dass eines der Mädchen eine schwere Hirnschädigung hat. Johanna entscheidet sich daraufhin nur den Fötus ohne Hirnschädigung auf die Welt bringen zu wollen. Eine Entscheidung, die das Krankenhaus, in dem sie betreut wird, ethisch nicht für vertretbar hält. Johanna wendet sich daraufhin an eine andere Klinik, wo ihr zwei Mediziner:innen helfen wollen. Allerdings wählen die beiden dafür einen Weg, der alle Beteiligten ins Visier der Staatsanwaltschaft rückt.
Lilly steht vor einem Neuanfang, als sie erfährt, dass sie schwanger ist. Doch das ungeborene Kind ist nicht von ihrer neuen Liebe, sondern von ihrem Ex Patrick, der sich alles andere als erfreut über die Neuigkeit zeigt. Im Gegenteil: Er drängt Lilly dazu, die Schwangerschaft abzubrechen. Doch die 24-Jährige lässt sich nicht überreden. Neun Monate lang wächst und gedeiht ihre gemeinsame Tochter unter Lillys Herzen, bis eines Tages ein merkwürdiger Postbote an ihrer Tür klingelt.
Dass Schwangerschaftsabbrüche per se in Deutschland erstmal illegal sind, bringt viele Konsequenzen mit sich: der Eingriff wird in der medizinischen Ausbildung nicht verpflichtend gelehrt, immer weniger Kliniken und Praxen bieten ihn aus Angst vor “Lebensschützer:innen” an und Schwangere - genau wie Ärzt:innen - werden zu Kriminellen gemacht. Dass Menschen, die Schwangerschaften mit Gewalt gegen den Willen der Schwangeren abbrechen, mit einer Strafe rechnen sollen, steht außer Frage - aber wie notwendig ist der Paragraph 218 StGB für Frauen, die ungewollt schwanger werden?
Interviewpartnerin in dieser Folge: Leonie Kühn, stellvertretende Vorsitzende Doctors for Choice e.V.
Kapitel
Credit
Shownotes
Fall “Lilly”
Fall “Johanna”
Diskussion
Partner der Episode
4.7
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Triggerwarnung:
Schwangerschaftsabbrüche stehen in Deutschland - auch wenn es gewisse Ausnahmen gibt - nach wie vor unter Strafe. Auch deswegen sind sie heute noch ein Tabuthema, das schambehaftet ist, weshalb Betroffene oft nicht darüber reden. Während in anderen Teilen der Welt die Rechte der Frauen immer weiter eingeschränkt werden, überlegt man in Deutschland, Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren. In dieser Folge “Mordlust - Verbrechen und ihre Hintergründe” erzählen wir von zwei Fällen, die zeigen, wie wichtig diese Debatte ist.
Die Zwillingsschwangerschaft kam für Johanna unverhofft, trotzdem freut sie sich. Bis sie erfährt, dass eines der Mädchen eine schwere Hirnschädigung hat. Johanna entscheidet sich daraufhin nur den Fötus ohne Hirnschädigung auf die Welt bringen zu wollen. Eine Entscheidung, die das Krankenhaus, in dem sie betreut wird, ethisch nicht für vertretbar hält. Johanna wendet sich daraufhin an eine andere Klinik, wo ihr zwei Mediziner:innen helfen wollen. Allerdings wählen die beiden dafür einen Weg, der alle Beteiligten ins Visier der Staatsanwaltschaft rückt.
Lilly steht vor einem Neuanfang, als sie erfährt, dass sie schwanger ist. Doch das ungeborene Kind ist nicht von ihrer neuen Liebe, sondern von ihrem Ex Patrick, der sich alles andere als erfreut über die Neuigkeit zeigt. Im Gegenteil: Er drängt Lilly dazu, die Schwangerschaft abzubrechen. Doch die 24-Jährige lässt sich nicht überreden. Neun Monate lang wächst und gedeiht ihre gemeinsame Tochter unter Lillys Herzen, bis eines Tages ein merkwürdiger Postbote an ihrer Tür klingelt.
Dass Schwangerschaftsabbrüche per se in Deutschland erstmal illegal sind, bringt viele Konsequenzen mit sich: der Eingriff wird in der medizinischen Ausbildung nicht verpflichtend gelehrt, immer weniger Kliniken und Praxen bieten ihn aus Angst vor “Lebensschützer:innen” an und Schwangere - genau wie Ärzt:innen - werden zu Kriminellen gemacht. Dass Menschen, die Schwangerschaften mit Gewalt gegen den Willen der Schwangeren abbrechen, mit einer Strafe rechnen sollen, steht außer Frage - aber wie notwendig ist der Paragraph 218 StGB für Frauen, die ungewollt schwanger werden?
Interviewpartnerin in dieser Folge: Leonie Kühn, stellvertretende Vorsitzende Doctors for Choice e.V.
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