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In Folge 12 spricht Dr. Olaf Gaus mit Prof. Dr. iur. Alexandra Jorzig über die Themen Medizinrecht und Digitalisierung vor dem Hintergrund des signifikanten Rückgangs der Versorgungsressourcen im Gesundheitswesen.
„Wir müssen weg von der Arztzentriertheit“, erklärt Prof. Alexandra Jorzig. Die ärztliche Kompetenz bleibe unangetastet, würde jedoch durch digitale Tools unterstützt. Manche Tätigkeiten würden in den Arbeitsbereich von Gesundheitsfachkräften verlagert und auch die Eigenverantwortung der Patient*innen solle gefördert werden. Auch die Akademisierung von Gesundheitsfachberufen könne dem drohenden Mangel in der Gesundheitsversorgung entgegenwirken.
Prof. Dr. iur. Alexandra Jorzig ist Fachanwältin für Medizinrecht, Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei „JORZIG Rechtsanwälte“, Dozentin der Deutschen Anwaltakademie sowie Lehrbeauftragte an Hochschulen. Bereits zum fünften Mal in Folge wurde sie von der WirtschaftsWoche und dem Handelsblatt Research Institute als „TOP Anwältin im Medizinrecht“ ausgezeichnet.
Der Beitrag 12 | Prof. Dr. iur. Alexandra Jorzig erschien zuerst auf DMGD.
By Dr. Olaf GausIn Folge 12 spricht Dr. Olaf Gaus mit Prof. Dr. iur. Alexandra Jorzig über die Themen Medizinrecht und Digitalisierung vor dem Hintergrund des signifikanten Rückgangs der Versorgungsressourcen im Gesundheitswesen.
„Wir müssen weg von der Arztzentriertheit“, erklärt Prof. Alexandra Jorzig. Die ärztliche Kompetenz bleibe unangetastet, würde jedoch durch digitale Tools unterstützt. Manche Tätigkeiten würden in den Arbeitsbereich von Gesundheitsfachkräften verlagert und auch die Eigenverantwortung der Patient*innen solle gefördert werden. Auch die Akademisierung von Gesundheitsfachberufen könne dem drohenden Mangel in der Gesundheitsversorgung entgegenwirken.
Prof. Dr. iur. Alexandra Jorzig ist Fachanwältin für Medizinrecht, Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei „JORZIG Rechtsanwälte“, Dozentin der Deutschen Anwaltakademie sowie Lehrbeauftragte an Hochschulen. Bereits zum fünften Mal in Folge wurde sie von der WirtschaftsWoche und dem Handelsblatt Research Institute als „TOP Anwältin im Medizinrecht“ ausgezeichnet.
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