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Der große Aufreger bei vielen Fotografen ist die so genannte "Heilungsfrist", wonach der Bildverwender bei Rechtsverstößen innerhalb von 30 Tagen nachbessern kann.
Verwendete Quellen:
By A59 BildagenturDer große Aufreger bei vielen Fotografen ist die so genannte "Heilungsfrist", wonach der Bildverwender bei Rechtsverstößen innerhalb von 30 Tagen nachbessern kann.
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