In dieser Folge geht es um die wesentlichen Missverständnisse beim Umgang mit Fotos von Pixelio (www.pixelio.de). Zum einen wird erläutert, dass Pixelio nur der Dienstanbieter eines Portals ist und die Bilder vom Fotografen bzw. Urheber angeboten werden. Außerdem wird mit dem Missverständnis aufgeräumt, dass es in den Lizenzverträgen einen angeblichen Freischein gäbe, der es Bildverwendern ermöglicht die Urheberkennzeichnung wegzulassen, ohne, dass Konsequenzen drohen. Diese Folge stellt wie immer keine Rechtsberatung dar.