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Ob auf Mallorca oder den Azoren, in Lyon, Wien oder Lissabon: Wer mobil arbeitet, kann das bei OTTO jetzt auch aus dem europäischen Ausland tun. Und das Arbeiten sogar direkt mit Urlaubsreisen verbinden, Stichwort: „Workation“. Vorausgesetzt, die Internetverbindung ist stabil genug.
Was einfach klingt, birgt rechtlich jedoch durchaus Hürden. Auch weil innerhalb Europas unterschiedliche Regelungen etwa im Steuerrecht gelten. Was gilt es zu beachten, wenn Mitarbeitende aus dem Ausland arbeiten wollen? Welche Voraussetzungen gibt es? Warum geht OTTO diesen Schritt überhaupt – und warum gilt so ein Modell nicht sofort weltweit?
Was sich OTTO von dem neuen Workation-Modell verspricht, was Mitarbeitende davon haben und was es technisch wie rechtlich zu beachten gilt, das verrät Angela Löw-Krückmann aus der OTTO HR im O-TON.
Shownotes:
Sind die Züge der ersten OTTO-Workation schon gebucht? (ab 1:02)
Moderation: Ingo Bertram
By OTTOOb auf Mallorca oder den Azoren, in Lyon, Wien oder Lissabon: Wer mobil arbeitet, kann das bei OTTO jetzt auch aus dem europäischen Ausland tun. Und das Arbeiten sogar direkt mit Urlaubsreisen verbinden, Stichwort: „Workation“. Vorausgesetzt, die Internetverbindung ist stabil genug.
Was einfach klingt, birgt rechtlich jedoch durchaus Hürden. Auch weil innerhalb Europas unterschiedliche Regelungen etwa im Steuerrecht gelten. Was gilt es zu beachten, wenn Mitarbeitende aus dem Ausland arbeiten wollen? Welche Voraussetzungen gibt es? Warum geht OTTO diesen Schritt überhaupt – und warum gilt so ein Modell nicht sofort weltweit?
Was sich OTTO von dem neuen Workation-Modell verspricht, was Mitarbeitende davon haben und was es technisch wie rechtlich zu beachten gilt, das verrät Angela Löw-Krückmann aus der OTTO HR im O-TON.
Shownotes:
Sind die Züge der ersten OTTO-Workation schon gebucht? (ab 1:02)
Moderation: Ingo Bertram

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