Artikel Sieben

#15 Warum Roger «Nzoy» Wilhelm sterben musste


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Die Polizei hat die Pflicht, Leben zu schützen

Das Recht auf Leben ist das höchste Gut, und es wird von der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt. Wer es verletzt, begeht eine sehr schwere Straftat, und das gilt auch für die Polizei. Bei der Erschiessung von Roger Nzoy am Bahnhof von Morges hätte die Staatsanwaltschaft deshalb zwingend Anklage gegen den Polizisten erheben sollen, der das Feuer eröffnete; dass sie es nicht getan hat, hängt damit zusammen, dass Roger Nzoy schwarzer Hautfarbe war. Das sagt Nora Riss, die Juristin ist bei humanrights.ch für das Thema Rassismus zuständig, leitet das Beratungsnetz für Rassismusopfer in der Schweiz und hat den Fall eingehend untersucht.

https://justice4nzoy.org

https://www.nzoycommission.org
https://www.humanrights.ch
https://www.stop-racial-profiling.ch

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Artikel SiebenBy humanrights.ch