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Wir machen bei der fidas ja viele Erst- und Jungunternehmerberatungen und seit einem Jahr haben fast 80 % der Erstberatungen und Jungunternehmerberatungen mit Krypto zu tun. Deshalb haben wir dazu ein eigenes „Krypto-Team“ geschaffen.
Unser Krypto-Team hat ein Budget zum Kauf von Krypto-Assets erhalten, damit wir uns nicht nur auf der Beratungsseite auskennen, sondern damit wir wirklich nachvollziehen können, wie der digitale Kauf und Verkauf passiert.
Zurückzukommen auf die Frage: Ja, Krypto wird rückwirkend besteuert und das ist durchaus umstritten.
Das heißt, dass Bitcoin, Ethereum und Co. in Zukunft wie Aktien besteuert werden. Eine Kapitalertragssteuer (KESt) in Höhe von 27,5 % soll dann unabhängig von der Behaltedauer entfallen.
Diese neue Besteuerung soll mit 1. März 2022 in Kraft treten.
Klingt ja alles echt kryptisch. Kannst Du nochmal genauer erklären, wie das aktuell aussieht?
Momentan gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung für die Besteuerung von Kryptowährungen. Bisher war es so, dass man Kryptowährungen nach mehr als einem Jahr steuerfrei verkaufen konnte. So wie Gold. War die Behaltefrist kürzer, so musste man jedoch den etwaigen Gewinn in der Einkommensteuererklärung angeben und das wurde damit leider mit dem progressiven Einkommensteuersatz von bis zu 55 % besteuert.
Du sprichst von Gewinnen aus dem Verkauf von Kryptowährungen – wie genau erzielt man denn diese Gewinne.
• Die Konvertierung einer Kryptowährung in eine Fiat-Währung (EUR, USD, etc.)
Unter dem Begriff Fiatgeld sind Zahlungsmittel zusammengefasst, die keinen eigenen inneren Wert besitzen und künstlich (z. B. durch einen Staat) ins Leben gerufen wurden. Die meisten modernen Währungen sind Fiatgeld. Sie besitzen einen rein fiktiven Wert und gewinnen ihre Kaufkraft daraus, dass die Nutzer der Währungen an ihren Wert glauben - ähnlich wie bei Kryptowährungen.
Und was ist beim Krypto-Tausch?
Du hast gemeint, dass die Besteuerung auch rückwirkend stattfinden wird? Also ist zu befürchten, dass Bitcoin-Investitionen aus dem Jahr 2019 auch noch nachversteuert werden?
Kann ich dann meine seit Februar 2021 angeschafften Bitcoins und die damit eingefahrenen Gewinne jetzt noch schnell realisieren?
Und was ist, wenn ich Verluste mache? Kann ich die dann mit anderen Gewinnen verrechnen und Steuern sparen?
Du könntest einen Verlustausgleich mit anderen Kapitaleinkünften, die dem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent unterliegen, machen. Man kann also Bitcoin-Gewinne mit Aktienverlusten ausgleichen, die im gleichen Kalenderjahr realisiert worden sind. Auch kann man Krypto-Verluste mit Dividenden ausgleichen, nicht jedoch mit Sparbuchzinsen.
Inländische Kryptobörsen (wie Bitpanda) müssen für Einkünfte aus Kryptowährungen die KESt abziehen (und einen eventuellen Verlustausgleich durchführen), allerdings tritt diese Verpflichtung erst ab 2023 in Kraft. Bis dahin – sowie bei ausländischen Dienstleistern – muss der Anleger die Besteuerung selbst über die jährliche Veranlagung machen.
Wenn ich mir das alles so anhöre, kann ich wirklich nur empfehlen, sich bei einem Steuerberater zu informieren. Denn er kennt nicht nur die geltenden Steuergesetze, sondern kann auch bei der individuellen Beratung helfen.
Hast du noch einen Tipp aus der Praxis?
Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. Kurz und knackig in 5 bis 7 Minuten präsentiert. www.fidas.at
By Fidas SteuerberatungWir machen bei der fidas ja viele Erst- und Jungunternehmerberatungen und seit einem Jahr haben fast 80 % der Erstberatungen und Jungunternehmerberatungen mit Krypto zu tun. Deshalb haben wir dazu ein eigenes „Krypto-Team“ geschaffen.
Unser Krypto-Team hat ein Budget zum Kauf von Krypto-Assets erhalten, damit wir uns nicht nur auf der Beratungsseite auskennen, sondern damit wir wirklich nachvollziehen können, wie der digitale Kauf und Verkauf passiert.
Zurückzukommen auf die Frage: Ja, Krypto wird rückwirkend besteuert und das ist durchaus umstritten.
Das heißt, dass Bitcoin, Ethereum und Co. in Zukunft wie Aktien besteuert werden. Eine Kapitalertragssteuer (KESt) in Höhe von 27,5 % soll dann unabhängig von der Behaltedauer entfallen.
Diese neue Besteuerung soll mit 1. März 2022 in Kraft treten.
Klingt ja alles echt kryptisch. Kannst Du nochmal genauer erklären, wie das aktuell aussieht?
Momentan gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung für die Besteuerung von Kryptowährungen. Bisher war es so, dass man Kryptowährungen nach mehr als einem Jahr steuerfrei verkaufen konnte. So wie Gold. War die Behaltefrist kürzer, so musste man jedoch den etwaigen Gewinn in der Einkommensteuererklärung angeben und das wurde damit leider mit dem progressiven Einkommensteuersatz von bis zu 55 % besteuert.
Du sprichst von Gewinnen aus dem Verkauf von Kryptowährungen – wie genau erzielt man denn diese Gewinne.
• Die Konvertierung einer Kryptowährung in eine Fiat-Währung (EUR, USD, etc.)
Unter dem Begriff Fiatgeld sind Zahlungsmittel zusammengefasst, die keinen eigenen inneren Wert besitzen und künstlich (z. B. durch einen Staat) ins Leben gerufen wurden. Die meisten modernen Währungen sind Fiatgeld. Sie besitzen einen rein fiktiven Wert und gewinnen ihre Kaufkraft daraus, dass die Nutzer der Währungen an ihren Wert glauben - ähnlich wie bei Kryptowährungen.
Und was ist beim Krypto-Tausch?
Du hast gemeint, dass die Besteuerung auch rückwirkend stattfinden wird? Also ist zu befürchten, dass Bitcoin-Investitionen aus dem Jahr 2019 auch noch nachversteuert werden?
Kann ich dann meine seit Februar 2021 angeschafften Bitcoins und die damit eingefahrenen Gewinne jetzt noch schnell realisieren?
Und was ist, wenn ich Verluste mache? Kann ich die dann mit anderen Gewinnen verrechnen und Steuern sparen?
Du könntest einen Verlustausgleich mit anderen Kapitaleinkünften, die dem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent unterliegen, machen. Man kann also Bitcoin-Gewinne mit Aktienverlusten ausgleichen, die im gleichen Kalenderjahr realisiert worden sind. Auch kann man Krypto-Verluste mit Dividenden ausgleichen, nicht jedoch mit Sparbuchzinsen.
Inländische Kryptobörsen (wie Bitpanda) müssen für Einkünfte aus Kryptowährungen die KESt abziehen (und einen eventuellen Verlustausgleich durchführen), allerdings tritt diese Verpflichtung erst ab 2023 in Kraft. Bis dahin – sowie bei ausländischen Dienstleistern – muss der Anleger die Besteuerung selbst über die jährliche Veranlagung machen.
Wenn ich mir das alles so anhöre, kann ich wirklich nur empfehlen, sich bei einem Steuerberater zu informieren. Denn er kennt nicht nur die geltenden Steuergesetze, sondern kann auch bei der individuellen Beratung helfen.
Hast du noch einen Tipp aus der Praxis?
Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. Kurz und knackig in 5 bis 7 Minuten präsentiert. www.fidas.at

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