Rebstock-Geflüster

2: Wie alles begann - plötzlich war Platz da


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und wir hatten eine Idee!

erste Erfahrungen sammeln: http://www.britzer-wein.de/

Näheres finden Sie unter der Webseite des Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat oder im Deutschen Weingesetz! Dort ist alles geregelt, die Weinanbaugebiete, sowie natürlich auch die Anbauregeln.

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/274 DER KOMMISSION
i.V.m. WeinRDV - Weinrechtsdurchführungsverordnung! Ja Verordnung über Verordnung - alles nicht so einfach!

Privatpersonen dürfen bis zu 1000m² Rebfläche besitzen, ohne spezielle Genehmigung und ausschließlich für den eigenen Verbrauch!

Sollten wir uns also entscheiden, unseren Wein fachmännisch zu keltern und auch zu verkaufen, so müssen wir einen Antrag auf Neuanpflanzung stellen und die Rebsorten aus dem Weingesetz pflanzen, welche zugelassen sind. Teltow wäre dann dem Landweingebiet Brandenburg zugeordnet.

Rebstöcke und näheres erhalten Sie u.a. hier: https://weinliebe.de/

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Rebstock-GeflüsterBy Thorsten Marx und Kerstin Siewert