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Als zwei Mitarbeiter des Hilton die Suite 715 betreten, dudelt im Hintergrund ein Radio. Eine Nachttischlampe wirft schummriges Licht in den Raum. Es sieht aus, als hätte hier noch niemand ausgecheckt, denn die Fotoausrüstung des Mannes, der für einen Auftrag hier war, steht noch immer im Eingangsbereich. Als die beiden ins Zimmer treten, sehen sie auf dem Boden einen Mann liegen. Es scheint, als hätte er zu viel getrunken. Doch ihn mit Wasser zu übergießen bringt nicht den erwünschten Erfolg. Der Fotograf ist tot.
Das Zimmer 715 gibt den Ermittelnden Rätsel auf. Nirgends finden sich verwertbare DNA-Spuren, Fingerabdrücke oder sonstige Hinterlassenschaften, die auf die Täter schließen lassen könnten, die das Zimmer einen Tag zuvor unter falschem Namen gemietet haben. Auch in der Vergangenheit des Fotografen lässt sich keine Verbindung zu jemandem feststellen, der einen Groll gegen ihn hätte hegen können. Bis die Mordkommission über die Handyverbindungsdaten des Opfers auf einen Mann kommt, der schon mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist und der den Fotografen wegen eines so absurden Grundes aus dem Weg schaffen wollte, dass das Landgericht Köln diesen Grund fast gar nicht glauben kann.
In dieser Folge von “Mordlust – Verbrechen und ihre Hintergründe” erzählen wir von einem Fall, der zeigt, dass der Hass mancher Menschen auch jene treffen kann, die nur zufällig mit ihnen in Kontakt gekommen sind.
Experte in dieser Folge ist Strafrechtler und Anwalt Hans Reinhardt.
Credit
Produzentinnen/ Hosts: Paulina Krasa, Laura Wohlers
Quellen (Auswahl)
Landgericht Köln, Urteil vom 19.11.2007, 111-4/07
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By Paulina Krasa & Laura Wohlers4.7
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Als zwei Mitarbeiter des Hilton die Suite 715 betreten, dudelt im Hintergrund ein Radio. Eine Nachttischlampe wirft schummriges Licht in den Raum. Es sieht aus, als hätte hier noch niemand ausgecheckt, denn die Fotoausrüstung des Mannes, der für einen Auftrag hier war, steht noch immer im Eingangsbereich. Als die beiden ins Zimmer treten, sehen sie auf dem Boden einen Mann liegen. Es scheint, als hätte er zu viel getrunken. Doch ihn mit Wasser zu übergießen bringt nicht den erwünschten Erfolg. Der Fotograf ist tot.
Das Zimmer 715 gibt den Ermittelnden Rätsel auf. Nirgends finden sich verwertbare DNA-Spuren, Fingerabdrücke oder sonstige Hinterlassenschaften, die auf die Täter schließen lassen könnten, die das Zimmer einen Tag zuvor unter falschem Namen gemietet haben. Auch in der Vergangenheit des Fotografen lässt sich keine Verbindung zu jemandem feststellen, der einen Groll gegen ihn hätte hegen können. Bis die Mordkommission über die Handyverbindungsdaten des Opfers auf einen Mann kommt, der schon mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist und der den Fotografen wegen eines so absurden Grundes aus dem Weg schaffen wollte, dass das Landgericht Köln diesen Grund fast gar nicht glauben kann.
In dieser Folge von “Mordlust – Verbrechen und ihre Hintergründe” erzählen wir von einem Fall, der zeigt, dass der Hass mancher Menschen auch jene treffen kann, die nur zufällig mit ihnen in Kontakt gekommen sind.
Experte in dieser Folge ist Strafrechtler und Anwalt Hans Reinhardt.
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Produzentinnen/ Hosts: Paulina Krasa, Laura Wohlers
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Landgericht Köln, Urteil vom 19.11.2007, 111-4/07
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