Eigentlich wollten wir über E-Learnings und Trainingsmodelle sprechen. Dann waren wir aber mittendrin, zum dritten Mal.
Ethische Fragen und was junge weiße Männer uns vorgeben. Klischees über Klischees und keine große Vielfalt, wenn man es nicht extra promptet. Wer ist eigentlich in der Haftung, wenn es um Urheberrecht geht? Wer gibt die Ästhetik in den KI generierten Bildwelten vor?
Trainingsdaten generieren die größte Wahrscheinlichkeit, das entspricht aber gar nicht der großen Masse. Wenn der Nutzer ohne Vorurteile ist bedeutet das nicht, dass das Modell ohne Vorurteile ausarbeitet.
Freut Euch auf das wunderbare Gespräch mit Yvonne.
Wir sprechen unter anderem über:
💡Urheberrecht
"Das Urheberrecht schützt den Urheber durch das Urheberpersönlichkeitsrecht und durch die Zuordnung von vermögensrechtlichen Verwertungsrechten in seinen geistigen, persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen zu seinem Werk, dessen Rechtsschutz mit seiner Entstehung beginnt und im Unterschied zu den gewerblichen Schutzrechten keiner Hinterlegung oder Registrierung bedarf."
Quelle: Urheberrecht • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
💡Bildrechte
"Das KunstUrhG besagt in § 22 unter anderem Folgendes:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.“
Quelle: Urheberrecht beim Bild - Urheberrecht 2024
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Wir wünschen dir viel Spaß mit dieser Podcastfolge!
Roger und Yvonne
Dieser Podcast wird unterstützt von der Arrabiata Solutions GmbH.
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