Zeitarbeit mit Niveau

# 31 Konkretisierung in der Zeitarbeit


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Das heutige Thema ist die Konkretisierung in der Zeitarbeit!
Die Anzeige- und Konkretisierungspflicht ist mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im April 2017 in Kraft getreten.
Im 1 Abs. 1 Satz 5 und 6 AÜG enthält die Regelung der Anzeige- und Konkretisierungspflichten für die Arbeitnehmerüberlassung. Dementsprechend müssen Leiharbeitnehmer in dem abzuschließenden Vertrag ausdrücklich als solche bezeichnet werden, und zwar vor Beginn des Einsatzes. Dabei sind die zu überlassenden Leiharbeitnehmer unter Bezugnahme auf diesen Vertrag bekannt zu geben und verbindlich zu bezeichnen (Konkretisierung).
Sie als Personaldienstleistungsunternehmen sollten vorsichtig vorgehen, um das Risiko von Sanktionen oder darüber hinaus mit Beitragsnachzahlungen durch die Sozialversicherungsträger zu vermeiden. Aus diesem Grund gebe ich Ihnen, um Schwierigkeiten ausschließen zu können, einen Einblick in die wesentlichen Eckpunkte für die Überlassungsbedingungen im Hinblick auf eine Konkretisierungsform der eingesetzten Zeitarbeitnehmer (ZAN).
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, empfehle ich Ihnen, sich an die Bundesagentur für Arbeit zu wenden.
Ich wünsche viel Hörgenuss!
Ursula Webers
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Zeitarbeit mit NiveauBy Ursula Webers