Wirtschaftliche Zwänge können zu einer erheblichen Reduzierung der Belegschaft führen (müssen): Massenentlassung. Wir betrachten die für wirksame Massenentlassungen erforderlichen formalen Anforderungen, die Konsultation und - die namensgebende - Massenentlassungsanzeige nach § 17 Kündigungsschutzgesetz. Die komplexe Materie lässt sich zwar nicht abschließend behandeln, aber diese Folge versucht, zumindest das notwendige „Problembewusstsein“ zu schaffen.