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Bei solchen Preiserhöhungen freut man sich über jeden zusätzlichen Euro. Dieses Jahr gibt es sogar 2 neue Prämienmodelle. Dienstgeber können somit zusätzliche Prämien begünstigt an ihre Mitarbeiter auszahlen.
Wie sieht das konkret aus?
Zusätzlich gibt es noch ein weiteres Steuerzuckerl.
Bedeutet das, ich kann 2 x € 3.000 auszahlen?
Nein, das geht nicht. Es dürfen insgesamt max € 3.000,- pro Jahr ausbezahlt werden.
Welche Prämie ist dann vorteilhafter?
Was ist, wenn ich im Frühjahr die begünstigte Gewinnbeteiligung schon ausbezahlt habe?
Sollte im Jahr 2022 bereits eine MitarbeiterInnen-Gewinnbeteiligung abgerechnet worden sein, besteht die Möglichkeit, diese Prämie in eine (gänzlich abgabenfreie) Teuerungsprämie umzuwandeln.
Muss ich bei der Teuerungsprämie auf etwas besonders aufpassen?
Ja, denn bei der Teuerungsprämie darf es sich um keine Bezugsumwandlung handeln. Das heißt, bei der Prämie muss es sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden.
Macht es einen Unterschied, ob jemand in Teilzeit oder geringfügig angestellt ist?
Danke für diese Tipps. Es ist jetzt ja kurz vor Weihnachten, da ist die Teuerungsprämie für den einen oder die andere Arbeitnehmerin bestimmt ein schönes Weihnachtsgeschenk.
Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. Kurz und knackig in 5 bis 7 Minuten präsentiert. www.fidas.at
By Fidas SteuerberatungBei solchen Preiserhöhungen freut man sich über jeden zusätzlichen Euro. Dieses Jahr gibt es sogar 2 neue Prämienmodelle. Dienstgeber können somit zusätzliche Prämien begünstigt an ihre Mitarbeiter auszahlen.
Wie sieht das konkret aus?
Zusätzlich gibt es noch ein weiteres Steuerzuckerl.
Bedeutet das, ich kann 2 x € 3.000 auszahlen?
Nein, das geht nicht. Es dürfen insgesamt max € 3.000,- pro Jahr ausbezahlt werden.
Welche Prämie ist dann vorteilhafter?
Was ist, wenn ich im Frühjahr die begünstigte Gewinnbeteiligung schon ausbezahlt habe?
Sollte im Jahr 2022 bereits eine MitarbeiterInnen-Gewinnbeteiligung abgerechnet worden sein, besteht die Möglichkeit, diese Prämie in eine (gänzlich abgabenfreie) Teuerungsprämie umzuwandeln.
Muss ich bei der Teuerungsprämie auf etwas besonders aufpassen?
Ja, denn bei der Teuerungsprämie darf es sich um keine Bezugsumwandlung handeln. Das heißt, bei der Prämie muss es sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden.
Macht es einen Unterschied, ob jemand in Teilzeit oder geringfügig angestellt ist?
Danke für diese Tipps. Es ist jetzt ja kurz vor Weihnachten, da ist die Teuerungsprämie für den einen oder die andere Arbeitnehmerin bestimmt ein schönes Weihnachtsgeschenk.
Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. Kurz und knackig in 5 bis 7 Minuten präsentiert. www.fidas.at

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