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Wechsel zwischen Ist- und Sollbesteuerung
Für den Zeitpunkt des Entstehens und in weiterer Folge auch der Fälligkeit der Umsatzsteuerschuld gibt es zwei Systeme:
In Österreich besteht unter anderem für Unternehmer, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben (z.B. Ziviltechniker, Rechtsanwälte, …) sowie für Unternehmer, für die keine Buchführungspflicht besteht, die Möglichkeit, von der Istbesteuerung zur Sollbesteuerung zu optieren.
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Unternehmer, deren Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr EUR 100.000,-- überstiegen haben, sind gesetzlich zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) verpflichtet. Liegt der Vorjahresumsatz jedoch unter EUR 100.000,-- und über EUR 35.000,--, sind die UVAs grundsätzlich vierteljährlich einzureichen. Allerdings kann auch in diesem Fall freiwillig die monatsweise UVA-Abgabe als Voranmeldungszeitraum gewählt werden. Dieses Wahlrecht ist auszuüben, indem fristgerecht die Voranmeldung für den ersten Kalendermonat eines Veranlagungszeitraumes (in der Regel somit bis 15.3.) an das Finanzamt übermittelt wird.
Bezüglich Details zur Kleinunternehmerregelung möchte ich auf die Podcast Folge 30 von Anfang August dieses Jahres verweisen.
Auf diese sogenannte Kleinunternehmerregelung kann jedoch mittels Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt verzichtet werden. Eine solche Option wird insbesondere dann sinnvoll sein, wenn höhere Investitionen mit einem entsprechenden Vorsteuerabzug geplant sind. Diese Optionserklärung kann erst frühestens nach fünf Jahren widerrufen werden. Ein Widerruf ist spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonates nach Beginn des
Wir empfehlen, vor Ausübung der oben beschriebenen umsatzsteuerlichen Wahlrechte jedenfalls eine Vorteilhaftigkeitsberechnung sowohl in Hinblick auf die Rentabilität als auch die Liquidität durchzuführen.
USt-rechtliche Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2022
Im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2022 kam es zu wenigen umsatzsteuerrechtlichen Änderungen, wobei ich dich nicht langweilen will betreffend Reverse Charge bei Grundstücksvermietung durch ausländische Unternehmer oder auch der Ausweitung der Vereinfachungsregelung des Dreiecksgeschäfts auf mehr als drei Unternehmern, sondern dir mitteilen, dass der 0% Steuersatz für Schutzmasken bis 30.06.2023 beibehalten wird und ab 01.01.2023 die Beförderung für Personen mit der Eisenbahn bei internationalen Bahnverbindungen für den österreichischen Streckenteil von der Umsatzsteuer analog zur internationalen Luftfahrt befreit wird.
Eine interessante Neueinführung sind Umsatzsteuerzinsen, die aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2022 neu eingeführt wurden.
Diese Neueinführung besagt im Wesentlichen, dass sowohl für Zahllasten als auch Gutschriften von Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahresbescheiden ab dem 91.Tag eine Verzinsung von 2% über dem Basiszinssatz erfolgt.
Wie sind nunmehr diese 91.Tage zu sehen?
Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. Kurz und knackig in 5 bis 7 Minuten präsentiert. www.fidas.at
By Fidas SteuerberatungWechsel zwischen Ist- und Sollbesteuerung
Für den Zeitpunkt des Entstehens und in weiterer Folge auch der Fälligkeit der Umsatzsteuerschuld gibt es zwei Systeme:
In Österreich besteht unter anderem für Unternehmer, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben (z.B. Ziviltechniker, Rechtsanwälte, …) sowie für Unternehmer, für die keine Buchführungspflicht besteht, die Möglichkeit, von der Istbesteuerung zur Sollbesteuerung zu optieren.
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Unternehmer, deren Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr EUR 100.000,-- überstiegen haben, sind gesetzlich zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) verpflichtet. Liegt der Vorjahresumsatz jedoch unter EUR 100.000,-- und über EUR 35.000,--, sind die UVAs grundsätzlich vierteljährlich einzureichen. Allerdings kann auch in diesem Fall freiwillig die monatsweise UVA-Abgabe als Voranmeldungszeitraum gewählt werden. Dieses Wahlrecht ist auszuüben, indem fristgerecht die Voranmeldung für den ersten Kalendermonat eines Veranlagungszeitraumes (in der Regel somit bis 15.3.) an das Finanzamt übermittelt wird.
Bezüglich Details zur Kleinunternehmerregelung möchte ich auf die Podcast Folge 30 von Anfang August dieses Jahres verweisen.
Auf diese sogenannte Kleinunternehmerregelung kann jedoch mittels Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt verzichtet werden. Eine solche Option wird insbesondere dann sinnvoll sein, wenn höhere Investitionen mit einem entsprechenden Vorsteuerabzug geplant sind. Diese Optionserklärung kann erst frühestens nach fünf Jahren widerrufen werden. Ein Widerruf ist spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonates nach Beginn des
Wir empfehlen, vor Ausübung der oben beschriebenen umsatzsteuerlichen Wahlrechte jedenfalls eine Vorteilhaftigkeitsberechnung sowohl in Hinblick auf die Rentabilität als auch die Liquidität durchzuführen.
USt-rechtliche Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2022
Im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2022 kam es zu wenigen umsatzsteuerrechtlichen Änderungen, wobei ich dich nicht langweilen will betreffend Reverse Charge bei Grundstücksvermietung durch ausländische Unternehmer oder auch der Ausweitung der Vereinfachungsregelung des Dreiecksgeschäfts auf mehr als drei Unternehmern, sondern dir mitteilen, dass der 0% Steuersatz für Schutzmasken bis 30.06.2023 beibehalten wird und ab 01.01.2023 die Beförderung für Personen mit der Eisenbahn bei internationalen Bahnverbindungen für den österreichischen Streckenteil von der Umsatzsteuer analog zur internationalen Luftfahrt befreit wird.
Eine interessante Neueinführung sind Umsatzsteuerzinsen, die aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2022 neu eingeführt wurden.
Diese Neueinführung besagt im Wesentlichen, dass sowohl für Zahllasten als auch Gutschriften von Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahresbescheiden ab dem 91.Tag eine Verzinsung von 2% über dem Basiszinssatz erfolgt.
Wie sind nunmehr diese 91.Tage zu sehen?
Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. Kurz und knackig in 5 bis 7 Minuten präsentiert. www.fidas.at

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