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2019 trat das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) in Kraft. Welche Massnahmen zur Minimierung von Risiken ergriffen werden müssen, konkretisiert die Verordnung V-NISSG. Für Kosmetikerinnen bedeutet dies: Behandlungen mit Geräten, die auf nichtionisierender Strahlung und Schall basieren nur noch mit einem Sachkundenachweis angeboten und durchgeführt werden dürfen. Am 1. Juni 2024 wird es ernst: Dann endet die Übergangsfrist. Die häufigsten Fragen rund um die V-NISSG beantwortet uns deshalb gebündelt noch einmal unser Gast René Schätti, Geschäftsleiter und Vorstandsmitglied der SGMK sowie Präsident der Trägerschaft V-NISSG Kosmetik.
BEAUTY FORUM:
By Beauty Forum Schweiz2019 trat das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) in Kraft. Welche Massnahmen zur Minimierung von Risiken ergriffen werden müssen, konkretisiert die Verordnung V-NISSG. Für Kosmetikerinnen bedeutet dies: Behandlungen mit Geräten, die auf nichtionisierender Strahlung und Schall basieren nur noch mit einem Sachkundenachweis angeboten und durchgeführt werden dürfen. Am 1. Juni 2024 wird es ernst: Dann endet die Übergangsfrist. Die häufigsten Fragen rund um die V-NISSG beantwortet uns deshalb gebündelt noch einmal unser Gast René Schätti, Geschäftsleiter und Vorstandsmitglied der SGMK sowie Präsident der Trägerschaft V-NISSG Kosmetik.
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