Der Wolfspodcast

86: Hornisgrinde-Wolf GW2672 – Ein Präzedenzfall im Schwarzwald


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Vom ersten Nachweis bis zur Abschussentscheidung

Der Fall GW2672m, der „Wolf von der Hornisgrinde“, steht sinnbildlich für einen Wendepunkt im Umgang Baden-Württembergs mit dem Wolf.

Was als Erfolgsgeschichte eines neu zugewanderten Tieres im Nordschwarzwald begann, endet mit einer Abschussverfügung, die nun sogar gerichtlich bestätigt wurde. Zum ersten Mal stützt ein Verwaltungsgericht im Land die Tötung eines Wolfs mit der Begründung eines "sicherheitsrelevanten Problemverhaltens“.
2023/24 war GW2672m als neuer, sesshafter Wolf im Gebiet Hornisgrinde genetisch nachgewiesen und dem österreichischen Gutenbrunn-Rudel zugeordnet worden. Lange galt er als unauffälliger Einzelgänger, der sich in der Region etabliert – ohne gehäufte Nutztierrisse, ohne Zwischenfälle. Doch die Stimmung kippte, als das Umweltministerium den Wolf schließlich als Risiko einstufte. Der Grund: wiederholte Nähe zu Menschen und Hunden.
Naturschutzverbände liefen Sturm, klagten gegen die Verfügung und warnten vor einem gefährlichen Präzedenzfall. Denn der Fall könnte Maßstäbe setzen: Wenn Nähe zu Menschen bereits als „Gefahr“ zählt, wie stabil bleibt dann der Schutzstatus streng geschützter Arten künftig noch?
In dieser Folge spricht Sabine mit Hanno Pilartz und dem ehemaligen Revierförster im Nordschwarzwald Martin Hauser, der das Gebiet und die dortigen Wölfe von Anfang an kennt. Gemeinsam gehen sie der Frage nach, wie es mit dem Hornisgrinde-Wolf soweit kommen konnte – und ob und was wir als Gesellschaft aus diesem Fall lernen sollten.
Ist GW2672m tatsächlich gefährlich? Oder ist er zum Opfer einer überhitzten Debatte und menschlicher Schwäche geworden? Eine Episode über Verantwortung, unser Verhältnis zur Natur – und die feine Grenze zwischen Schutz und Kontrolle.

Der Wolfspodcast ist eine Produktion von Sabine Sebald

Der Podcast wird ehrenamtlich aus eigenen Mitteln produziert und finanziert. Er richtet sich gegen Falschinformationen und arbeitet auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und sorgfältig recherchierter Fakten. Es entstehen Kosten für die redaktionelle Arbeit, den Hoster, das webbasierte Aufnahmetool, Studiotechnik, Technikdienstleister sowie Marketing (Flyer & Co.).

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Kontakt zur Redaktion:

Redaktion: Sabine Sebald

Technik und Produktion: Thomas Ganswindt

Cover-Design und Foto: Matthias Kays

Sprecher: Steffen Schambach

Über den ehemaligen Revierförster und Wildtierbeauftragen Martin Hauser:

https://www.swr.de/video/sendungen-a-z/landesschau-bw/was-macht-luechsin-finja-100.html

https://www.meinenzkreis.de/startseite_artikel,-Unterwegs-auf-dem-Auerhahn-Steig-mit-Foerster-Martin-Hauser-Fuenf-nach-zwoelf-fuer-das-Auerwild-_arid,1460623.html

Die Chronologie zum Wolf GW2672:

https://www.dbb-wolf.de/mehr/pressemitteilungen/details/baden-wuerttemberg-neuer-sesshafter-wolf-im-nordschwarzwald

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neuer-sesshafter-wolf-im-nordschwarzwald-1

https://www.tagesschau.de/inland/regional/badenwuerttemberg/swr-hornisgrinde-wolf-soll-abgeschossen-werden-100.html

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/wolf-von-hornisgrinde-soll-abgeschossen-werden-100.html

Der Verein Naturschutzinitiative (NI) hatte eine Anfechtungsklage gegen die Ausnahmegenehmigung des Umweltministeriums beim Verwaltungsgericht erhoben:

https://naturschutz-initiative.de/aktuell/pressemitteilungen/wolf-abschussgenehmigung-naturschutzinitiative-e-v-ni-reicht-klage-ein/

https://taz.de/Oezdemirs-Opferlamm/!6149715/

https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/hornisgrinde-wolf-darf-vorerst-nicht-abgeschossen-werden/

Kurz und deutlich: „Richter sehen keine Alternative mehr: Wolf im Nordschwarzwald darf geschossen werden“:

https://www.schwarzwald-aktuell.eu/news/richter-sehen-keine-alternative-mehr-wolf-im-nordschwarzwald-darf-geschossen-werden/

https://stuttgart.t-online.de/region/stuttgart/id_101116152/gericht-wolf-im-schwarzwald-darf-geschossen-werden.html

https://naturschutz-initiative.de/aktuell/neuigkeiten/hornisgrinde-wolf-darf-getoetet-werden-ni-legt-beschwerde-ein/

Eindeutige Nachweise (C1) zu Wölfen in Baden-Württemberg:

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/biologische-vielfalt-und-mensch/artenschutz-und-management/wolf/nachweise

Hier kommt ihr zur erwähnen NINA-Studie:

https://www.nabu.de/news/2021/04/29806.html

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Der WolfspodcastBy Sabine Sebald